1 ANERKENNUNG DER AGB
Mit einer Bestellung, spätestens jedoch mit einer Lieferung durch die Verkäuferin, anerkennt der Käufer vorbehaltlos die nachfolgenden "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" (AGB) der tagswiss ag, CH-Niederbipp (nachfolgend Verkäuferin genannt). Die AGB liegen Offerten, Auftragsbestätigungen, Lieferscheinen und Rechnungen bei und sind über www.tagswiss.ch abrufbar.
2 OFFERTEN UND PREISE
Offerten sind stets freibleibend bis zur Auftragsbestätigung durch die Verkäuferin. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung oder Lieferung der Verkäuferin zustande. Für den Umfang und die Ausführung der Lieferung ist die Offerte oder der Lieferschein massgebend. Sollte sich der Kaufpreis zwischen Auftragsbestätigung und Lieferung erhöhen, unterliegt dieser dem entsprechenden Aufschlag. Ein allfälliger Preisabschlag ist unbeachtlich. Zum Kaufpreis werden zusätzlich die MWST sowie Kosten der Lieferung in Rechnung gestellt. Für Kleinlieferungen (unter CHF 500.--) werden Pauschalzuschläge erhoben.
3 ABWEICHUNGEN
Abweichungen von bestellten Kaufsprodukten (insbesondere bezüglich Beschaffeinheit, Stoff, Reinheit, Farbe, Abmessungen, sonstige Eigenschaften usw.) und Dienstleistung von der Offerte/Lieferung sind zulässig, sofern sie die Leistung der bestellten Produkte erfüllen.
Mehr- oder Minderlieferungen von 10% bei Spezialanfertigungen sind zulässig.
4 VORSCHRIFTEN AM BESTIMMUNGSORT
Der Käufer hat die Verkäuferin auf gesetzliche, behördliche und andere Vorschriften aufmerksam zu machen, die zur und bei der Erfüllung des Vertrages zu beachten sind.
5 LIEFERFRISTEN UND VERZUG
Die vereinbarten Lieferfristen werden von der Verkäuferin nach Möglichkeit eingehalten. Wegen der Besonderheiten der Kaufsprodukte ist ein Liefertermin für die Verkäuferin jedoch unverbindlich, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Ein Rücktritt des Käufers vom Vertrag oder Schadenersatzansprüche aus Lieferverzug ist ausgeschlossen.
6 ÜBERGANG VON NUTZEN- UND GEFAHR
Nutzen und Gefahr gehen bei Vertragsabschluss auf den Käufer über, spätestens jedoch mit dem Abgang der Kaufsprodukte bei der Verkäuferin. Wird der Versand der Kaufsprodukte aus Gründen verzögert oder verunmöglicht, die die Verkäuferin nicht zu vertreten hat, werden die Kaufsprodukte auf Rechnung und Gefahr des Käufers eingelagert.
7 ABRUFAUFTRÄGE - TEILLIEFERUNGEN
Bei Abrufaufträgen wird der Gesamtkaufpreis bei der ersten Teillieferung fällig. Die Verkäuferin ist berechtigt aber nicht verpflichtet, jede Teillieferung separat in Rechnung zu stellen. Die Verkäuferin lagert nicht abgerufene Teillieferungen auf Gefahr des Käufers ein. Hat der Käufer die restlichen Teillieferungen nicht innerhalb von 1 Jahr seit der ersten Teillieferung bzw. gemäss den Bestimmungen einer separaten schriftlichen Vereinbarung vollständig abgerufen, ist die Verkäuferin berechtigt, die restlichen Teillieferungen zuzustellen. Die Geltendmachung von Lagergebühren und Auslagen, welche der Käufer diesfalls verpflichtet ist zu übernehmen, bleibt durch die Verkäuferin vorbehalten.
8 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Der Kaufpreis zuzüglich MWST und allfälliger Liefer-, Verpackungs- und Versicherungskosten usw. ist bei Abholung oder spätestens innert 20 Tagen nach Lieferung zahlbar. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, schuldet der Käufer zusätzlich einen Verzugszins von 5%/p.A. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens sowie der Vertragsrücktritt und die Geltendmachung von weiteren Schadenersatzansprüchen bleiben von der Verkäuferin vorbehalten.
9 EIGENTUMSVORBEHALT
Die Kaufsprodukte inkl. Zubehör gehen erst nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises nebst allfälligen Zinsen und Kosten in das Eigentum des Käufers über. Bis dahin darf er nicht über sie verfügen, insbesondere weder verwenden, verkaufen, vermieten oder verpfänden. Bei einer Pfändung, Verarrestierung oder Retention muss der Käufer das Betreibungsamt auf das Eigentum der Verkäuferin hinweisen und diese sofort benachrichtigen. Die Verkäuferin ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt auf Kosten und ohne Mitwirkung des Käufers im zuständigen Register eintragen zu lassen.
10 GEWÄHRLEISTUNG
Alle Angaben, technischen Informationen und Empfehlungen, die die Kaufsprodukte oder die von der Verkäuferin zur Verfügung gestellten Muster betreffen, stützen sich auf zuverlässige Tests, bedeuten aber insbesondere weder eine ausdrückliche noch eine stillschweigende Gewährleistung für die Eignung, die handelsübliche Qualität, Beschreibung oder Tauglichkeit für den vom Käufer angestrebten Zweck.
Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferten Kaufsprodukte innert 10 Tagen seit Lieferung umfassend zu prüfen und allfällige Beanstandungen innert der gleichen Frist der Verkäuferin schriftlich anzuzeigen, andernfalls die Lieferung als genehmigt gilt und jeglicher Gewährleistungsanspruch entfällt. Die Gewährleistung der Verkäuferin beschränkt sich auf die jeweiligen Gewährleistungsstimmungen des Herstellers. Die Gewährleistungsdauer beträgt in jedem Falle längstens 1 Jahr ab Lieferung und beinhaltet ausschliesslich Anspruch auf Realersatz. Für die von der Verkäuferin ersetzten Kaufsprodukte entsteht kein neuer Gewährleistungsanspruch.
Im Übrigen werden weitergehende Gewährleistungsansprüche, insbesondere Wandelung und Minderung ausgeschlossen, ebenso die Haftung der Verkäuferin für mittelbare oder unmittelbare Schäden aus der Benutzung der Kaufsprodukte. Gleiches gilt für den Ersatz eines aus der mangelhaften Lieferung entstandenen mittelbaren oder unmittelbaren Schadens beim Käufer.
11 GEWERBLICHE SCHUTZRECHTE
Die Verkäuferin übernimmt keine Haftung dafür, dass die von ihr gelieferte Kaufsprodukte nicht gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzen. Dies gilt insbesondere für Kaufsprodukte, die nach Entwürfen oder Anweisungen des Käufers zusammengestellt oder hergestellt worden sind. Der Käufer hat die Verkäuferin von allen Forderungen freizustellen, welche aufgrund von Verletzungen von gewerblichen Schutzrechten von Dritten erhoben werden. Etwaige Prozesskosten sind angemessen zu bevorschussen.
12 VERRECHNUNG
Dem Käufer steht kein Rückbehaltungsrecht des Kaufpreises zuzüglich MWST und allfälliger Liefer-, Verpackungs- Versicherungskosten usw. zu. Eine Verrechnung ist nur mit Gegenforderungen möglich, die von der Verkäuferin schriftlich unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
13 BESONDERE ABMACHUNGEN
Besondere Abmachungen und Versprechungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Vorschriften des Käufers oder Abreden in Abweichung der vorliegenden AGB sind für die Verkäuferin nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich anerkannt sind.
14 ERFÜLLUNGSORT
Erfüllungsort ist für den Käufer und die Verkäuferin CH-Niederbipp.
15 GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT
Für allfällige Differenzen vereinbaren die Parteien den Gerichtsstand von CH-Niederbipp. Es gilt ausschliesslich Schweizerisches Recht.
Die jederzeitige Änderung der vorliegenden AGB ohne vorherige Ankündigung bleibt vorbehalten.
tagswiss ag, CH-4704 Niederbipp